Hinweis: Herzlich Willkommen. Sie haben ein Knöllchen mit sage und schreibe 23€ Vertragsstrafe erhalten, weil Sie auf einem Parkplatz der Firma Contipark keinen Parkschein gelöst haben? Damit befinden Sie sich mit mir und mittlerweile 1150 anderen Geschröpften in einer Gemeinschaft. Und das seit Erstellung dieses Artikels. Hinterlassen Sie doch bitte am Ende des Artikels einen kurzen Kommentar, evtl. kann man per purer Masse gegen diese „Verträge“ vorgehen. Öffentlicher Pranger macht Firmen hellhörig und lässt Sie eventuell von ihren mafiösen Erpressungsversuchen unseriösen Geschäftspraktiken abweichen.
Weiterhin erlaube ich mir folgenden Link einzubauen, der Mut macht, sich dagegen zu wehren, leider war mein Anwalt eher nulpig in dem Fall. Hier finden sie Hilfe
und nun gehts los…..
Die Firma Contipark aus Berlin betreibt Parkplätze und Parkhäuser in der ganzen Republik. Ca. 300 nach eigenen Angaben. Und wie man das von Parkplätzen, die ausserhalb der öffentlichen Hand geführt werden, so kennt, geht die Spanne vom sauber geleckten Parkhaus mit allem technischem Schnickschnack und 24/7 bemenschter Überwachung bis hin zum Hinterhofparkplatz, bei dem man beim Auffahren schon Angst um seine Stossdämpfer bekommen kann.
Selbst die Grösse ist variabel. So pachtet die Firma Contipark auch gerne mal Schmuddelhinterhöfe, die sich in der Nähe von Bahnhöfen befinden von ehemals öffentlicher Hand an. Die Bahn freuts, weil sie sich nun nicht mehr um Pflege und Instandhaltung kümmern muss. So ein Parkplatz muss dann natürlich auch Gebühren abwerfen.
Die werden in der Regel am Parkscheinautomaten entrichtet. Oder Moment, das macht man ja gemeinhin bei öffentlichen Parkmöglichkeiten. „Private“ Gelände, also auch solche die von Firmen gepachtet sind, sind in der Regel auch gross gekennzeichnet und mit Schranken versehen. Nicht so in Recklinghausen neben dem Hauptbahnhof. Und wahrscheinlich auch sonstwo nicht.
Dort geht man, wenn es nach der Firma Contipark geht, direkt einen Vertrag ein, sobald der Vorderreifengummi auch nur hauchzart den gepachteten Grund penetriert. Ein kleines Schild, welches bei oberflächlicher Betrachtung verdächtig genau dem ehemaligen DB-SChild „Ladezone“ ähnelt, soll ausreichen um klar zu machen, dass man nun ein Vertragsverhältnis eingegangen ist und gefälligst durch einen gezogenen Parkschein dies auch bestätigt. Jahrelang war dieser Parkplatz den Mitarbeitern der Deutschen Bundesbahn und Anlieferern vorbehalten und als solcher auch in der Recklinghäuser Volksseele verinnerlicht.
So ging es auch dem Gemaux, als der nichtsahnend sein Vehikel an einem sonnigen Samstagnachmittag auf dem Gelände abstellte, um sich eben schnell im benachbarten Bahnhof mit frischer Tabakware einzudecken für das Wochenend-Entspannungsvergnügen.
Als er zu seinem Auto zurückkehrte, befand sich ein Knöllchen an der Frontscheibe. Nun bezahlt man für das Nichtziehen eines Parkscheins in der Regel auf öffentlichen Strassen 10 Euro. Nicht so bei der Firma Contipark. Ein schlechter Mensch denkt sich natürlich, dass das Nichtvorhandensein von Absperrungen und grossen Hinweistafeln gewollt ist um den unaufmerksamen Parker in dem Glauben zu lassen, dass er sich auf einem Gelände der öffentlichen Hand befindet und maximal mit der Verwarngebühr von oben genanntem Betrag zu rechnen hat.
Die Firma Contipark schickt perfider Weise dann auch eigene Kontrolleure los um auf räuberische Erpressung Kontollgang zu gehen.
Eben so einer muss-nachdem Gemaux das Gelände strammen Gangs verliess- aus der Deckung geschossen gekommen sein und war schnell mit der Ausstellung eines „Betriebsknöllchens“ bei der Hand.
Denn als Nutznießer dieser gepachteten Fläche haben Sie sich mit den Einstellbedingungen einverstanden erklärt, sobald sie das Gelände befahren und haben diese Willenserklärung durch das Erwerben eines Parkscheins zu quittieren.
Nun gehört der Gemaux nicht zu den Leuten, die sich vor dem lapidaren Kurzparken ihres Fahrzeugs erst einmal minutenlang umschauen, wo denn eventuell Einstellbedingungen ausgehangen sind. Es soll schnell gehen.
Sollte man zumindest in Recklinghausen aber machen. Denn durch das Nichtziehen eines Parkscheins begehen sie, nach den Wünschen der Firma Contipark, einen Vertragsbruch, der mit 23€ Vertragsstrafe und dem dreifachen Stundensatz zu Buche schlägt. Auf sein sträfliches Vergehen aufmerksam geworden, stellte der Gemaux sich der Ordnungsmacht der Firma Contipark und bekundete Reue und wollte gerne den dreifachen Stundensatz errichten. Leider waren die Ohren des (Früh?)rentners, der durch diese Überwachungstätigkeit seine -nach eigener Aussage- sehr karge Rente aufbessern muss und damit Geld verdient, für die sachlich vorgetragenen Abbittebekundungen des Gemaux gänzlichst taub. Obrigkeitshörig hielt das Wesen sich an seine Vorschriften. Was ein guter deutscher Rentner ist, der steht nun mal ein für Vorschriften. Da kann ein Rettungshubschrauber seine Aktion durchführen und dabei im absoluten Halteverbot stehen- das muss man melden! Zugutehalten muss man diesen infantilen Hobbypolitessen mit Ruhestandslangeweile, dass sie kein Geld dafür nehmen. Schlimmer ist dann schon die angestellte Variante, eben jener Contipark-Autolageraufseher.
Sämtliches Diskutieren half nichts, so sehr muss der arme Mitbürger mit brandenburgischem Akzent seine Tätigkeit verinnerlicht und sie mit militärischem Drill verfolgt haben.Eventuell hatte der arme Mann ja nie etwas anderes gelernt und muss sich so nun nach geänderten politischen Verhältnissen sein Brot mit einer anderen Form der Kontrolle und Überwachung verdienen.
Nun will der Gemaux seinen Mitmenschen, die in solchen Aufgaben eventuell grossgeworden sind, nicht ihre Tätigkeit vermiesen und ging mit dem Parkknöllchen unverrichteter Dinge – aber doch leicht erregt- von dannen um zuhause flugs zur Einhaltung der 3-Tages-Einspruchsfrist gerecht zu werden. Allerdings beharrt die Firma Contipark auf ihren Anspruch von 26,60€ Parkgebür. Also 3,30 Euro für den dreifachen Stundensatz +23 Euro Vetragsstrafe.
Bestimmt hat die Firma Contipark das Geld auch sehr nötig, wenn sie trotz objektiver Begründung auf der Einhaltung der Vertragsstrafe beharrt.Man weiss es nicht. Leider befand auch der Rechtsanwalt den Anspruch für leicht sittenwidrig, aber leider durchaus legitim.
Bleibt also dem Gemaux nur, sämtliche Gelände der Firma Contipark zu meiden. Denn so böse ist der Gemaux seinem Geld nicht, dass er es für die Unterstützung minderbemittelter (in jeder denkbaren Form) ostdeutscher Rentner und Firmen herauswirft.
Neueste Kommentare